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Der Bremer Marktplatz - Quelle: WFB / Jonas Ginter

Abgeschlossen: Aufruf für Immobilienbesitzer:innen in der zentralen Innenstadt: Pop-up-Stores

Der Aufruf ist abgeschlossen

Das Aktionsprogramm Innenstadt ist seit September 2020 verabschiedet. Es soll die Aufenthaltsqualität in der City erhöhen, die Nutzungsvielfalt steigern und die Erreichbarkeit verbessern.

Zwei Vorhaben, die wir im Rahmen dieses Programms bereits umgesetzt haben, sind u.a. das Projekt „Concept-Store“ und das Projekt „Pop-up-Store“. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) initiierte diese Projekte, bei dem u.a. auf eine flexible Nutzung von Leerständen in der Kern-Innenstadt gesetzt wird.

Wir führen den Wettbewerb „Pop-up-Stores“ im Rahmen des Programms „Zukunftsfonds Innenstadt“ durch. Dieses schließt an das Aktionsprogramm Innenstadt an. Der Wettbewerb funktioniert nach demselben Prinzip, wie die bereits umgesetzten Projekte.

Wir suchen Ihre Ladenfläche! Bewerbung startet am 17. September 2021

Der Immobilienaufruf endete am 01. Oktober 2021.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Karin Take.

Gesucht waren bis zu vier Einzelhandelsflächen oder Mischformen (z.B. Einzelhandel und Gastronomie) in der zentralen Innenstadt (siehe Abbildung Geltungsbereich).

Die Flächen sollen sich möglichst im Erdgeschoss befinden (ggf. weitere Geschosse) und jeweils eine Ladenfläche von ca. 100 bis 300 m² (Verkaufsfläche, Richtwert) besitzen.

Die Anmietung erfolgt durch die WFB. Im Rahmen eines zweiten Aufrufs startet ein Wettbewerb, bei dem die besten Pop-up-Store-Konzepte und somit die Gewinner:innen des Wettbewerbs ermittelt werden. Mit einem entsprechenden Unter-Mietvertrag kommt die jeweilige Fläche, bzw. der jeweilige „Pop-up-Store“ zu den jeweiligen Gewinner:innen des Wettbewerbs.

Die Ladenflächen sollen Konzepte beherbergen, welche möglichst innovativ sind und neue Angebote für die Innenstadt bieten. Darüber hinaus sind in den jeweiligen Flächen weitere Nutzungen (Dienstleistung, Produktion, Veranstaltungen, Freizeit, Kultur usw.) erwünscht, die sich mit den Konzepten gut verbinden lassen bzw. sich ergänzen.

Die jeweiligen Flächen sollen der WFB jeweils für 11 Monate (wobei davon ein Monat als Umbauphase eingeplant ist) und zu den im Aufruf dargelegten Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Fachjury entscheidet anhand festgelegter Kriterien (siehe Infobox), welche Ladenflächen die Zuschläge für das Projekt „Pop-up-Stores“ gewinnen.

Die Jury tagt am 7. Oktober 2021.

Geltungsbereich Wettbewerb

Geltungsbereich Wettbewerb Innenstadt Bremen
Geltungsbereich für den Wettbewerb: innerhalb des Innenstadtrings - beginnend in der Martinistraße, bis zur Faulenstraße, über Am Wall zurück über die Wallanlagen bis Tiefer. © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2020

Zusammenfassung

Allgemein:

  • Ladenfläche ca. 100-300 m² (Richtwert)
  • Kern-Innenstadt (siehe „Geltungsbereich Wettbewerb“)
  • Anmietung erfolgt durch WFB
  • Untervermietung durch Wettbewerb an die Gewinnerkonzepte
  • Reduzierung der Kaltmiete um 50% + Nebenkostenpauschale
  • Zeitraum Aufruf: 17.09.2021 bis 01.10.2021
  • Zeitraum Anmietung: 11 Monate (01.02.2022 bis 31.12.2022)

Bewertungskriterien:

  • Lage
  • Kosten pro m²
  • Verbindung von Lauflagen
  • Ausstattung und Qualität der Fläche
  • Nachhaltigkeit (d.h. eine mögliche Weiternutzung über die Laufzeit des Wettbewerbes hinaus)

Erläuterung zum Mietvertrag

Der Mietvertrag sollte u.a. folgendes beinhalten:

  • Angaben zur Nutzungsmöglichkeit von Innen- und Außenflächen
  • Angaben zu möglichen Werbemaßnahmen an der Fassade
  • Angaben zur Nutzung von Verkehrsflächen und Gemeinschaftsflächen, sofern vorhanden, sowie von möglichen Lagerflächen
  • Angaben zur möglichen Nutzung von Einbauten, sofern vorhanden
  • Angaben zur Regelung der Übergabe und Rückgabe der Mietsache
  • Angabe über die Kündigungsfristen
  • Angabe über die Höhe und Zusammensetzung der Nebenkosten, inkl. Versicherungen
  • Angaben zur Regelung der Untervermietung

Die Nebenkosten sollten mit einem Pauschalbetrag an die WFB berechnet werden.

Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots ist die Reduzierung der Kaltmiete um 50% (als Grundlage wird der zuletzt abgeschlossene Mietvertrag für die betreffende Fläche herangezogen). Eine weitere Reduzierung der Kaltmiete wirkt sich weiterhin positiv auf die Bewertung der Fläche aus.

Bewerben Sie sich jetzt!

Bitte öffnen Sie die PDF-Dateien mit dem Acrobat Reader, speichern Sie diese ab und senden Sie sie ausgefüllt per E-Mail an uns zurück.

Für Rückfragen zum Immobilienaufruf kontaktieren Sie die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Frau Karin Take (Tel: 0421 9600-221 / E-Mail: karin.take(at)wfb-bremen.de)

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Definition Pop-up-Store

Ein Pop-up-Store ist ein Einzelhandelsgeschäft, das kurzfristig, provisorisch und für einen festgelegten Zeitraum in leerstehenden Geschäftsräumen von einem oder mehreren Beteiligten betrieben wird. Wir wandeln diesen temporären Ansatz in eine Probephase um, die im Erfolgsfall weiter besteht, um möglichst viel und nachhaltig Neues für die Bremer Innenstadt zu gewinnen.

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