Leichte Sprache
Auf dieser Seite erklären wir
was die Wirtschaftsförderung Bremen macht
und
informieren über die Barrierefreiheit
unserer Website
in leichter Sprache.
Was ist die Wirtschaftsförderung Bremen?
Wir sind die Wirtschaftsförderung Bremen.
Die Wirtschaftsförderung Bremen heißt kurz WFB.
Wir helfen Bremer Firmen.
Dabei haben wir verschiedene Aufgaben.
Wir sind Ansprechpersonen für alle Firmen aus Bremen.
Das heißt zum Beispiel:
- Wir helfen bei Fragen.
Zum Beispiel Fragen zu Genehmigungen oder Grundstücken. - Wir helfen Firmen,
die neu nach Bremen kommen. - Wir helfen Firmen aus Bremen,
die einen neuen Platz suchen.
Wir holen Firmen nach Bremen.
Das heißt zum Beispiel:
- Wir helfen Firmen bei der Suche nach
geeigneten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. - Wir reden mit Firmen aus Deutschland und
anderen Ländern.
Wir sagen den Firmen,
warum sie nach Bremen kommen sollen.
Wir kümmern uns um Gebäude und Grundstücke für Firmen.
Das heißt zum Beispiel:
- Wir suchen Grundstücke und Gebäude
für Firmen. - Wir bauen neue Gebäude für Firmen.
- Wir machen Verträge für Firmen,
die Grundstücke kaufen wollen.
Wir holen Besucher und Besucherinnen nach Bremen.
Das heißt zum Beispiel:
- Wir planen Angebote für Besucher und
Besucherinnen von Bremen. - Wir sind auf Messen für Reisen und
machen Werbung für Bremen.
Wir machen Werbung für Bremen.
Das heißt zum Beispiel:
- Wir machen Videos zu Bremen.
- Wir sagen anderen,
warum Bremen ein guter Ort für ihre Firma ist.
Oder ein gutes Ziel für eine Reise ist.
Oder auch ein guter Ort zum Leben ist.
Wir machen Presse-Arbeit für Bremen.
Das heißt zum Beispiel:
- Wir kümmern uns um Seiten von Bremen
im Internet.
Zum Beispiel bremen.de oder
eine Facebook-Seite über Bremen. - Wir beantworten Fragen von Reportern und Reporterinnen zu Bremen.
Wir kümmern uns um Beteiligungen von Bremen.
Bremen gehören bei einigen Firmen Anteile.
Darum kann Bremen bei diesen Firmen auch mitbestimmen.
Darum kümmern wir uns.
Wir kümmern uns um Geld und Computer-Themen.
Das heißt zum Beispiel:
- Wir sind zuständig für Grundstücke und Geld,
die Bremen gehören. - Wir kümmern uns um Computer-Technik,
mit der wir und andere Firmen arbeiten.
Unsere Arbeit bringt Bremen Arbeits-Plätze und Geld.
So wird Bremen besser für alle.
Wir arbeiten dafür, dass sich alle in Bremen wohl fühlen.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2021.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
• blinde Menschen.
• gehörlose Menschen.
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung. - Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. - In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit. - Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen. - Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.