Der Senat hat auf seiner heutigen (1.7.08) Sitzung den Grundzügen der Zusammenführung der Bremer Investitions-Gesellschaft mbH (BIG), der Hanseatischen Veranstaltungsgesellschaft mbH (HVG) und der Bremen Marketing GmbH (BMG) zugestimmt. Ziel ist es den Umsetzungsprozess unter Beteiligung der Mitbestimmungsgremien so zu steuern, dass die Neuaufstellung der Gesellschaften zum 1.1.2009 umgesetzt werden kann. Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Ralf Nagel, verwies auf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages: „Die Neuorientierung der Wirtschaftspolitik und der Wirtschaftsförderung ist mit dem heutigen Beschluss weiter vorangetrieben worden. Die Zusammenführung dieser Gesellschaften führt zu einer Steigerung von Effektivität, Effizienz, Transparenz und strategischer Steuerbarkeit in der Entwicklung und Vermarktung des Standortes Bremen. Weniger Geld für die Organisation der Aufgaben bedeutet zugleich mehr Spielräume für die Wirtschaftsförderung.“ In der neuen Gesellschaft werden die Wirtschafts- und Innovationsförderung, wirtschaftsbezogene Infrastrukturpolitik, Veranstaltungswesen und Marketing zusammengeführt. Um die Wirtschaftsförderung insbesondere angesichts der zunehmenden Bedeutung der Darlehensförderung weiter zu stärken, wird eine neue Aufgabenbestimmung zwischen der neuen Gesellschaft und der Bremer Aufbau-Bank (BAB) vorgenommen. Dieser Lösungsvorschlag resultiert aus einem ergebnisoffen gestalteten Prozess. Hierbei ist intensiv geprüft worden, wie die eingangs skizzierten politischen Vorgaben am besten umgesetzt werden können. Die Vorteile der neuen Gesellschaft liegen in vielfältigen Bereichen: Effektivität: Die erleichterte Abstimmung aller Einzelmaßnahmen unter strategischer Führung der Geschäftsführung, einschließlich einer noch größeren Vereinheitlichung des kommunikativen Auftritts, erhöht die Wirksamkeit am Markt. Effizienz: Die Abstimmungsprozesse zwischen den Akteuren werden vereinfacht, Schnittstellenprobleme entschärft. Bisher in Einzelgesellschaften aufgebaute Kompetenzen werden generell verfügbar. Overhead-Kosten werden nachhaltig verringert. Die Zahl von derzeit sechs Geschäftsführern soll mit Auslaufen von Verträgen schrittweise auf 3 reduziert werden. Auch auf der zweiten Leitungsebene werden die Zuständigkeiten gestrafft und damit Positionen eingespart. Die so erzielbaren Effizienzgewinne werden für eine Verstärkung der Wirtschaftsförderung genutzt. Transparenz: Die Zahl eigenständig häufig nebeneinander agierender Akteure mitsamt ihren jeweiligen Aufsichtsgremien wird deutlich verringert und die Gesamtverantwortung gestärkt. Das Berichtswesen für den gesamten Bereich der Wirtschaftsförderung und des Standortmarketings wird zusammengeführt. Strategische Steuerbarkeit: Die strategische Steuerung durch das Wirtschaftsressort wird durch die Straffung und Vereinheitlichung auf der Ebene der Gesellschaften in Kombination mit entsprechenden Maßnahmen im Ressort gestärkt. Es werden durchgängig klare Arbeits- und Verantwortlichkeitsbeziehungen zwischen Ressort und der neuen Gesellschaft geschaffen. Nach einer vorläufigen und vorsichtigen Einschätzung liegen die gesamten Einsparpotenziale zwischen 1,5 und 2,0 Mio Euro p.a. Dabei wird der überwiegende Anteil der Einsparungen im Bereich der Personalkosten erzielt. Da betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen der Neuorganisation ausgeschlossen sind, werden das Auslaufen befristeter Verträge, normale Fluktuation und Altersteilzeitmodelle genutzt. Zum Vergleich: Der Personalaufwand der drei Gesellschaften betrug 2007 ca. 14 Mio. Euro. Senator Nagel kündigte an, dass die Stelle des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin für Wirtschaftsförderung nun kurzfristig bundesweit ausgeschrieben werde. „Ziel ist es, die Stelle bis zum Start der neuen Gesellschaft mit einer hochqualifizierten Persönlichkeit besetzt zu haben.“