Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (28.08.2007) einen weiteren Bebauungsplan für die Überseestadt verabschiedet. Er betrifft den Bereich zwischen Weser, Holz- und Fabrikenhafen, Eduard-Suling-Straße und Am Winterhafen. Mit diesem Beschluss ist für die Überseestadt erstmalig ein Plan auf den Weg gebracht worden, der neben gewerblichen und dienstleistungsorientierten Nutzungen auch Wohnen vorsieht. „Wir haben durch die planerischen Festsetzungen sichergestellt, dass in diesem Bereich ein verträgliches Miteinander von Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen möglich sein wird.“, betonte der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Dr. Reinhard Loske während der heutigen Senats-Pressekonferenz im Rathaus. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 35 ha. Loske: „Ich freue mich, dass wir hier einen fairen Interessenausgleich zwischen traditioneller Hafenwirtschaft und Wohnbebauung hinbekommen haben. Hiermit haben wir einen weiteren Grundstein für eine erlebbare Überseestadt gelegt.“ Unter dem Leitmotiv „Stadt der kurzen Wege“ können nun im Bebauungsgebiet Wohnen und Arbeiten am Wasser realisiert werden. Der als Mischgebiet ausgewiesene Bereich des Plangebietes, der für eine Bebauung zur Verfügung steht, ist durch die direkte Lage an der Weser einzigartig. Entlang der südlichen und südwestlichen Wasserkante ist Mischgebiet für eine verträgliche Nutzungsmischung aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, festgesetzt. Hier sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Einzelhandelsbetriebe allgemein zulässig. In Teilen des Mischgebiets wird aus Gründen des Immissionsschutzes eine Wohnnutzung ausgeschlossen. In den Mischgebietsteilen direkt am Wendebecken, an der Weser und entlang der Haupterschließung, dem Boulevard, sollen die Gebäude zwischen 14 Meter und 25 Meter hoch werden, um eine der besonderen Lage angemessene städtebauliche Höhenausbildung zu realisieren. Entlang den Wasserkanten beinhalten die Straßenverkehrsflächen neben dem Straßenraum auch Freiflächen, platzartige Aufweitungen und Uferpromenaden. Die Landspitze und ein Bereich südöstlich im Plangebiet werden als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zugleich wird der Aussichtspunkt Molenturm gesichert.