Die Deputation für Bau und Verkehr hat heute (25.01.2007) einstimmig dem Entwurf für einen Bebauungsplan für einen wesentlichen Teil der Überseestadt zugestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst innerhalb der Überseestadt den Überseepark und einen Teil des Holz- und Fabrikenhafens. Es ist beabsichtigt, im Bebauungsplan zur Umsetzung der Konzeption des Masterplanes Mischgebiete und Gewerbegebiete festzusetzen. Entlang der südlichen und südwestlichen Wasserkante soll eine verträgliche Nutzungsmischung u.a. aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen entstehen, mit Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäuden, Gaststätten, Hotels und Einzelhandel. So kann eine vielfältige Mischung zur Belebung dieses Standortes sichergestellt werden. Grundlage des Bebauungsplanes sind umfangreiche Gutachten zur Lärm- und Geruchssituation in diesem Bereich. Im Ergebnis können beim Lärm tagsüber die Orientierungswerte eingehalten werden, so dass eine ungestörte Nutzung der Freiräume durch die Bewohner und sonstigen Nutzer am Tage gesichert ist. Für die Nachtzeit werden Vorkehrungen verbindlich festgesetzt, die einen ausreichenden Schallschutz für Aufenthaltsräume im Gebäudeinneren, insbesondere in den Nachtzeiten, gewährleisten. So sind Aufenthaltsräume, also insbesondere schützenswerte Schlafräume und Kinderzimmer, lärmabgewandt zu orientieren. In den Hafenrevieren in Bremen ist traditionell mit Gerüchen zu rechnen. Sie sind Bestandteil des maritimen und hafentypischen Flairs des Bebauungsplangebietes. Geruchsbelastungen oberhalb der Immissionswerte sind in Bremen vielfach ortstypisch. Sie stammen zum großen Teil aus der Bremen prägenden Nahrungs- und Genussmittelproduktion. Das städtebauliche Ziel, Wohnnutzung im Rahmen von Mischgebieten zu ermöglichen, wird so hoch gewichtet, dass auch in Maßen Geruchsbelastungen oberhalb der Immissionswerte seitens der Wohnnutzung hingenommen werden müssen. Unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Verträglichkeit mit den umgebenden Industrie- und Hafenbetrieben außerhalb des Geltungsbereiches gesichert. Den Belangen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet sowie des Umweltschutzes, den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung sowie der Entwicklung des Ortsteils wird damit ebenso Rechnung getragen, wie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den das Plangebiet umgebenden Betrieben. Für den nördlichen und nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet festgesetzt. Das Gewerbegebiet bildet den Übergang zu den außerhalb des Plangebietes im Holz- und Fabrikenhafen vorhandenen Gewerbe- und Industriebetrieben. Die Landspitze und ein Bereich südöstlich im Plangebiet werden als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. So wird ausreichend räumliche Distanz zu den angrenzenden bestehenden gewerblich-industriellen Bereichen des Frischezentrums geschaffen. Senator Ronald-Mike Neumeyer begrüßte den einstimmigen Beschluss der Deputation: „Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass es in Bremen eine große politische Übereinstimmung bei der Entwicklung der Überseestadt gibt. Nur mit einer Nutzungsmischung aus Gewerbe, Büro- und Geschäftsnutzungen, kulturellen und gastronomischen Angeboten sowie Wohnnutzungen kann ein vitales Stadtquartier entstehen. Dies ist das erklärte Ziel für die Entwicklung der Überseestadt, damit dort eine abwechslungsreiche und vielseitige Stadt der Zukunft entstehen kann.“ Neumeyer hob hervor, dass es dank der sorgfältigen Planung gelungen sei, sowohl Bestandschutz und Entwicklungsperspektiven für die vorhandenen Unternehmen als auch Voraussetzungen für gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen. „Ich bin sicher, dass der Bebauungsplan alle Voraussetzungen erfüllt, um im Weiteren auch die letzten Vorbehalte gegen das Stadtentwicklungsprojekt Überseestadt zu überwinden.“