Was ist neu am Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Unternehmensservice BremenLeichtere Einstellung von qualifiziertem Personal aus dem Ausland, dank des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Es soll ein wichtiger Schritt zum Abbau des allgemeinen Fachkräftemangels werden – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Ob es sich um das Krankenhaus handelt, dem das qualifizierte Pflegepersonal zur angemessenen Patientenbetreuung fehlt, den mittelständische Handwerksbetrieb, der keinen Nachwuchs findet, um den Auftragsstau abzuarbeiten, oder das junge IT-Start-up, das händeringend nach Programmieren sucht – Fachkräfte werden in unterschiedlichsten Bereichen benötigt.
Qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben war bisher für Unternehmen in Deutschland ein langwieriger Prozess. Die gesetzlichen Regularien zu kompliziert, die Abwicklung behördlicher Verfahren zu langsam. Damit soll ab März dieses Jahres nun endlich Schluss sein. Mit dem Gesetz wird klar und transparent geregelt, wer zur Arbeit- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf.
Schon Mitte 2019 verabschiedete die Bundesregierung das sogenannte Migrationspaket, welches insgesamt neun verschiedene Gesetze und eine Verordnung beinhaltet, die neue Regeln für die Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten sowie die allgemeine Erwerbsmigration festsetzen.
Dabei ist für die Bremer Unternehmer und Unternehmerinnen vor allem eine ganz bestimmte Änderung dieses Paketes spannend: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit wird jetzt ein wichtiger Schritt gegangen, um Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte wettbewerbsfähig zu halten.
Welche Änderungen bringt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit sich?
1. Lockerere Zügel für die qualifizierte Zuwanderung
Ab den 01.03.2020 dürfen alle ein Visum beantragen, die einen qualifizierten Berufsabschluss vorweisen können, unabhängig vom Berufsfeld, die sogenannte Vorrangprüfung entfällt. Allerdings muss die Fachkraft bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot aus Deutschland vorliegen und die berufliche Qualifikation hier anerkannt sein.
Für IT-Unternehmen gilt eine Sonderregelung: Eine Anerkennung des Berufes ist für Fachkräfte mit IT-Hintergrund nicht erforderlich. Während für alle anderen Berufsgruppen die Berufsanerkennung in Deutschland verpflichtend bleibt, gilt hier die Regel, dass wer mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, kein Anerkennungsverfahren für ein Visum durchlaufen muss. Gerade die Erfahrung „on the job“ gilt als besonders wichtig in der IT-Welt, zudem herrscht hier ein besonders hoher Mangel.
Eine weitere Hürde, die dank des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wegfällt: die Vorrangprüfung. Bislang wurde für einen durch eine ausländische Arbeitskraft besetzten Arbeitsplatz immer vorab geprüft, ob einem EU-Bürger vorrangig Anspruch auf den Arbeitsplatz gewährt werden muss. Die Notwendigkeit einer solchen Prüfung fällt nun gänzlich weg. Damit wird ein aufwändiger Verwaltungsschritt beseitigt und die Komplexität des Gesamtverfahrens erheblich reduziert.
2. Problembewältigung vor Ort durch Erweiterung der Einreisemöglichkeiten
Einige Hürden sehen aus vielen Kilometern Entfernung manchmal unüberwindbarer aus, als sich die Situation vor Ort und im persönlichen Austausch zwischen Fachkraft und Arbeitgeber dann tatsächlich darstellt. Deshalb wurden die Einreisemöglichkeiten für Fachkräfte erweitert. Durften bisher nur Personen mit akademischem Abschluss zur Arbeitsplatzsuche einreisen, gilt dies nun grundsätzlich für beruflich Qualifizierte, und solche, die es noch werden wollen und entsprechend nach einem Ausbildungsplatz suchen. Das Visum kann für beide Gruppen für sechs Monate erteilt werden. Voraussetzungen sind: Ausreichende Sprachkenntnisse, Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt während der Aufenthaltszeit sowie ein anerkannter Berufsabschluss, beziehungsweise ein Schulabschlusszeugnis.
3. Weniger Verwaltungsaufwand für schnellere Verfahren
Die Bearbeitung der Visaanträge, die im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bearbeitet werden, sollen künftig in jedem Bundesland zentralisiert über eine Ausländerbehörde abgewickelt werden. Damit wird der Genehmigungsprozess künftig effizienter. Über die Ausländerbehörde können Unternehmen zudem das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ einleiten. Gegen eine Gebühr von 411 Euro wird ein fester Zeitplan festgehalten, innerhalb dessen das Verfahren abgeschlossen sein muss. Während die Antragsstellung für ein Visum bei bestimmten Botschaften im Ausland manchmal bis zu einem Jahr oder länger dauert, gilt mit dem beschleunigten Verfahren eine Frist von in der Regel drei Wochen. Darüber hinaus haben sich die Behörden dazu verpflichtet, ihre Abläufe möglichst zeitig zu digitalisieren, um den Abwicklungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Hier einmal ein Überblick über die wichtigsten Schritte des Einstellungsverfahrens nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kürze:
- Unternehmen stellt bei der zentralen Ausländerbehörde Antrag auf das beschleunigte Verfahren.
- Einreichen der Papiere (Stellenausschreibung, Arbeitsvertrag, Nachweis der Berufsqualifikation) bei der zentralen Ausländerbehörde durch das Unternehmen.
- Überprüfung der Qualifikation durch die jeweilige, verantwortliche Anerkennungsstelle
- Vereinbaren eines Termins bei der deutschen Auslandsvertretung zur Visumsbeantragung.
- Nach genehmigtem Visum: Einreise der Fachkraft.
Wie können Bremer Unternehmen vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz profitieren?
Das Interesse der Bremer Wirtschaft an dem neuen Gesetz ist groß. „Die Anfragen erreichen uns mittlerweile fast täglich“, beschreibt Manuel Kühn vom Willkommensservice des Unternehmensservice Bremen die starke Neugierde der Unternehmen. Der Unternehmensservice ist ein gemeinsames Angebot der Wirtschaftsförderung Bremen, der Handelskammer Bremen, des RKW Bremen und dem IQ Netzwerk Bremen sowie den Senatorinnen für Inneres und Sport und für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Die Gesetzesänderungen sieht Kühn als echte Erleichterung für den Anwerbeprozess. „Wir betreiben in Bremen bereits umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung, dennoch bleiben einige Stellen weiterhin schwer zu besetzen. Hier ist die Einstellung ausländischer Fachkräfte ein zielführendes Mittel zur Bewältigung dieser Herausforderung, das neue Gesetz hilft, schneller Fachkräfte nach Deutschland zu holen“, so Kühn.
Der Unternehmensservice unterstützt dabei aufzuklären, wo Unklarheiten darüber bestehen, wo genau die Firmen im Einzelnen profitieren: „Die größte Hürde bleibt wohl die Anerkennung des Berufsabschlusses. Allerdings können wir hier eine Einschätzung geben und für eine Vorabklärung sorgen. Damit schaffen wir Klarheit, ob die Antragsstellung für ein beschleunigtes Verfahren sinnvoll ist“ erklärt Manuel Kühn. „Darüber hinaus unterstützen wir die Fachkräfte nach ihrer Ankunft in Bremen, dabei Fuß zu fassen. Etwa durch das Aufzeigen existierender Integrationsangebote, oder durch die Bereitstellung allgemeiner Informationen zu Bremen. Auf Seite der Unternehmen bieten wir kostenfreie Beratungsangebote, um interkulturelle Konfliktpotenziale, die die Integration der Fachkraft in das Unternehmen erschweren könnten, zu lösen.“
Das Angebot des Willkommensservice richte sich an alle Unternehmen. Vorwiegend werde es, so Kühn, allerdings von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt, die das erste Mal vor der Herausforderung stehen, eine ausländische Fachkraft in ihren Betrieb zu integrieren.
„Es gibt viele Dinge, die wir in unserem Leben zum ersten oder zum einzigen Mal machen. Gerade hier ist es beruhigend, jemanden an seiner Seite zu wissen, der einen mit seiner Erfahrung an die Hand nimmt und unterstützend zur Seite steht. Hier sind wir der ideale Ansprechpartner“, lädt Manuel Kühn Unternehmen dazu ein, sich beim Einstellungsverfahren ausländischer Fachkräfte vom Unternehmensservice Bremen beraten zu lassen.
Haben Sie Fragen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und wollen sich über die Möglichkeiten für ihr Unternehmen informieren?
Wenden Sie sich gerne an den Willkommensservice des Unternehmensservice Bremen:
Manuel Kühn
Unternehmensservice und Standortentwicklung
Willkommensservice
+49 (0) 421 163 399-477
Agnes Knelangen
Unternehmensservice und Standortentwicklung
Projektleiterin | EA Einheitlicher Ansprechpartner
+49 (0) 421 163 399-473
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