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14.7.2016 - Diana Bluhm

Der Leitfaden für Ihr gewerbliches Bauvorhaben in Bremen

Unternehmensservice Bremen

Ihre Betriebsstätte Schritt für Schritt erfolgreich planen

Die Hafenkante in der Bremer Überseestadt
Die Hafenkante in der Bremer Überseestadt © WFB/Jonas Ginter

Wenn Sie ein neues Unternehmen gründen oder Ihr bestehendes erweitern wollen, müssen Sie zu vielen Behörden gehen. Fehler in der Planungsphase können schnell den gesamten Zeitplan durcheinander bringen und bares Geld kosten. Damit Sie den Überblick behalten, wann Sie sich um welche Angelegenheiten kümmern sollten, haben wir einen Leitfaden (PDF) für Sie erstellt. Hier in Kurzform:

1. Erste Anlaufstelle

Planen Sie ein Unternehmen in Bremen zu gründen, zu erweitern oder zu verlagern, berät Sie gern die Abteilung Unternehmensservice und Vertrieb der Wirtschaftsförderung Bremen: Tel. 0421 9600 10, mail@wfb-bremen.de. Auf unserer Übersichtsseite Gewerbeflächen finden Sie Beschreibungen für die jeweiligen Bremer Gewerbeflächen sowie die einzelnen Ansprechpersonen.


2. Vorüberlegungen

Zunächst sollten Sie Ziele und Rahmenbedingungen festlegen. Anschließend ermitteln Sie den konkreten Bedarf: Wie groß ist die Nutzfläche? Wie hoch ist der notwendige Kapital- und Finanzbedarf? Hierbei hilft Ihnen Ihre Hausbank beziehungsweise das Kreditinstitut Ihres Vertrauens. Bei der WFB beraten wir Sie gern über die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung.

  • Bauingenieure, Bauunternehmen und Fachfirmen: Wir empfehlen Ihnen, schon frühzeitig Kontakt zu Bauunternehmen aufzunehmen und sich Vergleichsangebote einzuholen. Lassen Sie sich erste grobe Vorentwürfe zur zeitlichen Abwicklung des Bauvorhabens erstellen. Klären Sie bei Erweiterungsbauarbeiten auch, ob der bisherige Betriebs- oder Produktionsablauf durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt wird.
  • Agentur für Arbeit: Wenn Sie sich über den Bremer Arbeitsmarkt informieren wollen, empfehlen wir Ihnen, den Arbeitsgeber-Service der Agentur für Arbeit (Tel. 0800 455 5520) zu kontaktieren.
  • Fachbehörden: Bereits während der Planungsphase sollten Sie sich von der Abteilung 6 Stadtentwicklung/Stadtplanung/Bauordnung des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr beraten lassen. So können Sie eventuelle baurechtliche Probleme frühzeitig klären. Für Genehmigungen und Beratungen zum Thema Arbeits- und Immissionsschutz wenden Sie sich bitte an die Arbeits- und Immissionsschutzbehörde der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Tel. 0421 361 6260, office@gewerbeaufsicht.bremen.de). Beim Brandschutz gibt es einerseits den vorbeugenden Brandschutz. Andererseits sollten Sie sich an die Feuerwehr Bremen (Tel. 0421 3030 11552, office@feuerwehr.bremen.de) zum abwehrenden Brandschutz beraten lassen. Grundstücksüberfahrten genehmigt das Amt für Straßen und Verkehr (Tel. 0421 361 9727, office@asv.bremen.de). Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Straßenrecht. Gern organisieren wir für Sie die Termine mit den Fachbehörden und begleiten Sie auf Wunsch auch zu den Gesprächen.


3. Der Planentwurf

  • Einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage erstellen: Den Bauantrag oder eine gegebenenfalls vorausgehende Bauvoranfrage erstellt Ihr bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur. Dabei berücksichtigt der Verfasser die Vorgespräche mit den Behörden und stimmt sich mit Ihnen ab. Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem PDF.
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit: Sie können einzelne Fragen des Bauvorhabens bereits vor dem Erstellen des Bauantrags rechtsverbindlich klären lassen. Stellen Sie hierfür eine Bauvoranfrage an die Abteilung 6 Fachbereich Bau und Stadtentwicklung des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr. Das Team der WFB organisiert gern für Sie die Gesprächsrunde, an der alle für das Baugenehmigungsverfahren notwendigen Stellen teilnehmen.
Das Güterverkehrszentrum Bremen – die Nummer eins der deutschen GVZs
Das Güterverkehrszentrum Bremen – die Nummer eins der deutschen GVZs © WFB/terra-air-services

4. Baugenehmigungsverfahren

Reichen Sie Ihren Bauantrag bitte in mindestens siebenfacher Ausfertigung beim Genehmigungsreferat ein:

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Abteilung 6, Referate 61 bis 65
Ansgaritorstraße 2
28195 Bremen

Das zuständige Referat prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit. Sie erfahren, welche weiteren Entscheidungen, Stellungnahmen oder Gutachten Sie noch einholen müssen.


5. Ver- und Entsorgung

Kontaktieren Sie die nachfolgenden Dienstleister frühzeitig, damit Ihnen die Ver- und Entsorgungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung stehen:

  • Medien (Gas, Wasser, Strom): Die swb Vertrieb Bremen GmbH (Tel. 0421 359 1234) berät Sie in allen Fragen zu Gas, Wasser und Strom und entwickelt mit Ihnen ein Versorgungskonzept.
  • Abwasser (Leitungsnetz): Die hanseWasser Bremen GmbH (Tel. 0421 988 1111, kontakt@hansewasser.de) übernimmt Betriebsführungen von Abwasseranlagen für Firmen oder beteiligt sich im Rahmen von Kooperationsmodellen zur Abwasserentsorgung daran.


6. Telekommunikation

Um die vorhandenen und erforderlichen Telekommunikationsdienstleistungen prüfen zu lassen, sollten Sie sich frühzeitig an das Bauberaterteam Bremen der Deutschen Telekom AG (Tel. 0800 330 1903) wenden. Individuelle Telekommunikationslösungen bieten folgende Gesellschaften an:


7. Weitere Kontaktadressen


Kontaktieren Sie uns gern für eine ausführliche Beratung. Unser Team Unternehmensservice und Vertrieb (Tel. 0421 9600 10, mail@wfb-bremen.de) freut sich auf Ihre Anfrage.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Beratung und Förderung“.

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