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Wettbewerb Neu gedacht, neu gemacht! - Quelle: WFB

Gewinner steht fest: „Neu gedacht, neu gemacht – Draußen & Drinnen“

Der Bewerbungszeitraum ist abgelaufen. (01.08.2024, 12.00 Uhr bis 12.09.2024, 12.00 Uhr)

Die Handelslandschaft in Innenstädten befindet sich in einer großen Umbruchphase, die mit veränderten Mieten und Laufzeiten, aber auch mit anderen Nutzungen in den Erdgeschosslagen einhergeht. Die Transformation der Innenstadt stellt neue Herausforderungen an den Handel und die gastronomischen Betriebe. Um die Bestandsunternehmen dabei zu begleiten mit innovativen Bausteinen die Aufenthaltsqualität, besonders für Tourist:innen, zu erhöhen und weitere Erlebnisse zu schaffen, fördert der Wettbewerb Investitionen in die Zukunft einer attraktiven Bremer Innenstadt.

Ziel des Bestandskunden-Wettbewerbs 2024 „Neu gedacht, neu gemacht – Draußen & drinnen“ ist es, innovative Handels- und Gastronomiebausteine in bereits bestehende Flächen zu integrieren. Die Bausteine sind zukunftsfähig und machen die Außendarstellung mit einer ansprechenden Gestaltung von Außenflächen und Schaufenstern attraktiver. Die jeweiligen Maßnahmen oder entstehenden Angebote sollen sich dabei insbesondere an Gäste der Innenstadt richten und eine besondere Willkommenskultur ausstrahlen. Die Maßnahmen sollen zur Belebung und Verschönerung der Innenstadt, zur Verbesserung der Angebotsvielfalt und somit auch zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen.

Wer, Wie, Was - alle Informationen zum Wettbewerb


Wer kann teilnehmen?

Der Wettbewerb richtet sich an interessierte Einzelhändler:innen und Gastronominnen und Gastronomen aus der Innenstadt  (Geltungsbereich siehe Karte), die die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs erfüllen.

Ausgeschlossen sind Einzelhändler:innen und Gastronominnen und Gastronomen, die durch die Programme Aktionsprogramm Innenstadt, Zukunftsfonds Innenstadt, Restart Wirtschaft Innenstadt und Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren bereits eine Förderung erhalten haben.

Was für Konzepte werden gesucht?

Der Wettbewerb wird in zwei Kategorien ausgelobt.

Kategorie "Draußen"

In der Kategorie „Draußen“ werden Konzepte gesucht, die sich rund um die Außengestaltung des Einzelhandels/der Gastronomie drehen. Das kann eine Neugestaltung oder Begrünung der Fassade oder Außenfläche sein, die Gestaltung der Außenfläche hin zu mehr Aufenthaltsqualität oder die Umgestaltung und/oder Erweiterung des Schaufensters.

Beispiele:

  • Schaufensterverschönerung: Kreative und ansprechende Gestaltung der Schaufenster, Nutzung von saisonalen und thematischen Dekorationen
  • Verschönerung des Außenbereichs: Gestaltung von Sitzbereichen, Verbesserung der Außenbeleuchtung, Installation von Pflanzen und Blumen
  • Attraktionen und Erlebniselemente: Einrichtung von Fotopoints, interaktiven Displays oder Kunstinstallationen im Außenbereich, die verstärkt Tourist:innen anziehen

Kategorie "Drinnen"

Die Kategorie „Drinnen“ bezieht sich auf Konzepte, die das Angebot innerhalb des Ladens/der Gastronomie betreffen und sich an in- und ausländische Gäste der Innenstadt richten. Hier werden möglichst innovative und nachhaltige Konzepte gesucht, mit denen das bestehende Angebot sinnvoll ergänzt wird und/oder neue Angebote für Tourist:innen schaffen werden.

Beispiele:

  • Modernisierung und Umgestaltung: Renovierung des Interieurs, Verbesserung der Beleuchtung und Ausstattung
  • Produkterweiterung und Angebotserweiterung: Einführung neuer Produktlinien, Erweiterung des Angebots mit lokalen und touristischen Produkten (Ausgaben für den Warenbestand sind nicht förderfähig)
  • Schaffung von Erlebnisbereichen: z.B. Verkostungen, Workshops
  • Kundenerlebnis und Serviceverbesserung: Einführung von Kundenbindungsprogrammen, Verbesserung des Kundenservice, Schulung der Mitarbeiter:innen

Wie kann teilgenommen werden?

Die Teilnahme erfolgt über ein Bewerbungsformular. Alle Unterlagen, finden Sie im Abschnitt "Downloads". Der Wettbewerb startet am Donnerstag, den 01.08.2024 um 12.00 Uhr und endet am Donnerstag, den 12.09.2024 um 12.00 Uhr. Die eingereichten Konzepte werden von einer Fachjury anhand fester Kriterien (siehe unten) bewertet und die Gewinner:innen ausgewählt.

Was kann gewonnen werden?

Die Gewinner:innen des Wettbewerbs erhalten eine Förderung ihrer Investitionen. Es gibt in den jeweiligen Kategorien folgende Wettbewerbspreise:

Kategorie „Draußen“

  • 1. Preis: 5.000 €
  • 2. Preis: 4.500 €
  • 3. Preis: 4.000 €
  • 4. Preis: 3.500 €
  • 5. Preis: 3.000 €

Kategorie „Drinnen“

  • 1. Preis: 16.000 €
  • 2. Preis: 13.000 €
  • 3. Preis: 11.000 €

Wofür kann der Gewinn eingesetzt werden?

Förderfähig sind ausschließlich Fremdkosten in Investitionen, sowie Dienst- und Handwerkerleistungen, die dem eingereichten Konzept entsprechen.

Auf einen Blick

Der Wettbewerb läuft vom 01.08.2024 (12:00 Uhr) bis einschließlich 12.09.2024 (12:00 Uhr). Die eingereichten Konzepte werden im Anschluss und durch eine Fachjury und durch Wettbewerbskriterien bewertet und die Gewinnerkonzepte ermittelt.

Checkliste zur Konzepteinreichung und Bewertungskriterien


Allgemein:

  • Konzepteinreichung, max. vier Seiten, inkl. Kostenkalkulation
  • Zeitraum Wettbewerb: 01.08.2024 (12:00 Uhr) bis 12.09.2024 (12:00 Uhr)
  • Einreichung der Kosten im Zeitraum 23.09.2024 bis max. 12.12.2024 über Rechnungslegung mit Originalbelegen möglich (Die Gewinnsumme kann nicht vorab ausgezahlt werden)

Bewertungskriterien Kategorie "Draußen":

  • Steigerung der Aufenthaltsqualität
  • Relevanter Beitrag zur Innenstadtbegrünung
  • Relevanter Beitrag zu einem ansprechenden Stadtbild
  • Schaffung eines Social Media Spots oder Willkommensmoments
  • Besondere Gestaltung zu thematischen Anlässen
  • Ökologische Nachhaltigkeit des Konzeptes

Bewertungskriterien Kategorie "Drinnen":

  • Stimmigkeit des Konzeptes
  • Touristisch interessant und relevant
  • Innovationsgrad
  • Frequenz-Relevanz
  • Nutzungsvielfalt
  • Ökologische Nachhaltigkeit des Konzeptes

(Bewertung der Kriterien zu gleichen Teilen durch eine Fachjury und nach Schulnotensystem, Noten 1-6)

Geltungsbereich

Geltungsbereich Wettbewerb neu gedacht, neu gemacht!
Kernbereich Innenstadt, Faulenquartier, Wallanlagen, Richtweg und Fedelhören © GeoBasis-DE/BGK

Downloads zur Teilnahme

ACHTUNG! Zum Ausfüllen das PDF mit Acrobat Reader öffnen!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Karin Take

Unternehmensservice und Standortentwicklung

Projektleiterin Unternehmensbetreuung Bremen Mitte

+49 (0) 421 9600-221

!ed.nemerb-bfw[AT]ekat.nirak

Anna Göppert

Akquisition und Projekte

Projektleiterin Innenstadt-Projekte

+49 (0) 421 9600-515

!ed.nemerb-bfw[AT]treppeog.anna

Beispiele für Schaufenster

Beispiele für Begrünung

Einzelhandel und Tourismus

Für den Handel liegt im Tourismus eine große Chance, neue Zielgruppen zu erreichen. Im Gegensatz zu den Einheimischen haben Tourist:innen in der Regel mehr Zeit und Ruhe für einen ausgiebigen Bummel. Shopping ist Teil des Urlaubs und fungiert als Zeitvertreib. Häufig entdeckt man dabei Neues. Das Shoppen von Souvenirs und Mitbringseln ist für viele Tourist:innen fester Bestandteil eines Urlaubs.

Eine weitere große Chance des lokalen Handels in Bezug auf die Zielgruppe der Tourist:innen ist, dass im Gegensatz zu der Zielgruppe der nicht-touristischen Besucher:innen der Innenstadt das Onlineshopping eine weniger interessante Alternative ist. Tourist:innen sind eher auf das „unmittelbare“, lokale Angebot fokussiert - neben dem Produkt wird das Erlebnis und die Erinnerung „mitgekauft“.

Der Tourismus hat auf den Einzelhandel einen großen Einfluss und in der Ausrichtung bzw. stärkeren Fokussierung des Einzelhandels auf die touristischen Zielgruppen liegt eine große Chance.

Auch die Außendarstellung des Einzelhandels/der Gastronomie hat einen großen Einfluss auf die Kaufbereitschaft und Verweildauer der Tourist:innen in der Innenstadt. Eine ansprechende Außendarstellung bleibt positiv hängen, ist einladend und auch die Verbreitung von positiven „Willkommensmomenten“, Erlebnissen, neuen Entdeckungen etc. über die Sozialen Medien spielt mittlerweile eine große Rolle. Schön gestaltete Außenbereiche, Fassaden und Schaufenster laden dazu ein, Fotos zu machen („Instagrammable“) und diese über die Sozialen Medien zu teilen. Dies kann zu einer positiven Verbreitung und Bekanntheitssteigerung des lokalen Einzelhandels- oder Gastronomieangebots führen.

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